Expertentipps

Wichtige Informationen zum Thema:
Ich verkaufe mein Haus, meine Immobilie, oder meinen Betrieb:

Bis Sie als Eigentümer einer Immobilie Ihr Objekt auch wirklich und endgültig verkauft haben, gibt es einige Hürden und Fallstricke zu beachten. Sie sollen Ihren Verkauf ja im Nachhinein nicht bereuen. Damit Ihnen kein Reinfall droht, haben wir einige der wichtigsten Dinge für Sie bereitgestellt:

  1. Richtig inserieren: Wenn Sie Ihre Immobilie zum Kauf oder zur Miete inserieren, sind Sie als Eigentümer in der Regel gesetzlich dazu verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Hier drohen sonst empfindliche Bußgelder.
  2. Wertermittlung: m Rahmen des Verkaufes einer Immobilie ist es sehr wichtig, im Vorfeld den richtigen Preis der Immobilie zu ermitteln, damit Sie Ihre Immobilie nicht unter Wert verkaufen.
  3. Besichtigung: Leider gibt es unter den Interessenten nicht nur ehrliche „Interessenten“. Es ist ratsam, im Vorfeld die „schwarzen Schafe“ auszusondern und diesen Ihre Adresse besser nicht leichtsinnig mitzuteilen.
  4. Preisstrategie: Bleiben Sie bei Ihrem Preis und geben Sie nicht zu früh nach. Ein korrekter Preis benötigt keinen Nachlass.
  5. Ehrlichkeit: Ermitteln Sie Schäden an Ihrer Immobilie, dokumentieren Sie diese und teilen Sie alle Schäden und Mängel, welche Ihnen bekannt sind an den Käufer mit. Nichts ist teurer als eine nachträgliche Rückabwicklung des Kaufvertrages. Sie können unter Umständen für versteckte und nicht mitgeteilte Mängel und Schäden an der Immobilie haftbar gemacht werden. Hierbei kommen unter Umständen bei einem entsprechenden Verstoß mehrere 10.000,- € und der Kaufpreis auf Sie zu.
  6. Vorarbeiten: Stellen Sie frühzeitig alle Unterlagen, wie zum Beispiel Grundrisse, die KUBUS Berechnung, Schnittzeichnungen, Lageplan usw. zusammen. Diese und weitere Unterlagen, benötigen die Bank des Käufers und der Notar.

Schriftliche Bestätigung: Sie haben jemanden gefunden, der Ihr Haus kaufen möchte. Sie waren gemeinsam beim Notar, der Kaufinteressent und Sie haben unterzeichnet. Was passiert dann? Lassen Sie sich unbedingt im Vorfeld eine schriftliche Finanzierungsbestätigung geben, damit Sie nicht hinterher ein blockiertes Grundbuch haben. Wenn der jetzige Kaufinteressent die Immobilie nicht bezahlen kann, weil vielleicht die Finanzierung nicht steht und das Geld fehlt, wird es schwer. Da im Grundbuch in der Regel eine Auflassungsvormerkung eingetragen wird, die einen weiteren Verkauf der Immobilie erheblich verzögern und behindern kann

Sie sehen bereits an diesem kleinen Auszug aus den Stolpersteinen des Immobilienverkaufes: Es kann viel passieren, passen Sie gut auf!

Sollten Sie weitere Fragen haben rufen Sie uns gerne an, schreiben Sie uns eine Mail oder kommen Sie doch einfach auf eine Tasse Kaffee vorbei. Wir erklären Ihnen vieles völlig kostenfrei und unverbindlich. Nutzen Sie unsere Dienstleistung.

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Sprechen Sie uns doch einfach auf unseren Verkäufer-Infoabend an. An diesen Terminen informieren wir kostenlos und unverbindlich über viele Themen rund um den Verkauf einer Immobilie. Sie erhalten hier echtes Expertenwissen. Wir laden dazu auch immer wieder Gastredner ein, wie zum Beispiel einen Rechtsanwalt, welcher über Immobilienrecht referiert.

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